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Grünschwarz greift durch: Bald vorschriftsmäßiger Alltag in Mörfelden-Walldorf

30. Mai 2023: Anwohnerversammlung für die Mörfelder Altstadt im Bürgerhaus. Die Stadt hat keine Kosten gescheut und eigens ein Beratungsunternehmen angeheuert. Das soll den Anwohnern nahebringen, dass man Parkplätze vernichten und weniger “Parkstände” einrichten muss. Denn nur so kann man in der Altstadt sein Auto noch auf rechtschaffene Weise parken, so dass dem Bürger- und Ordnungsdezernenten nachts nicht der Schlaf geraubt wird, und er keine Angst haben muss, dass irgendwas passiert, wofür er zur Verantwortung gezogen werden könnte (das ist übrigens die gleiche “Verantwortung”, die seine Partei, die CDU, im letzten Kommunalwahklkampf doch so liebend gerne übernehmen wollte…).

Wohin man blickt: Gesetzloses Treiben

Dabei wissen Herr Körner und sein Bürgermeister noch gar nicht, zu welchem gesetzlosen Treiben die Einwohner tatsächlich fähig sind. Es sind ja nicht nur die Anlieger des Hoherodskopfweges, die ordentliche Entsorgungsunternehmen vorschriftswidrig nötigen wollen, auch in ihrer Straße den Müll abzuholen und dafür ein paar Minuten den Rückwärtsgang zu benutzen. Es wird zum Beispiel flächendeckend gegen den § 25 (3) StVO verstoßen (“Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten”) – und nicht etwa schräg, wie das 98.3% der Einwohner tun! Hier besteht akuter Knöllchen-Bedarf! Oder § 961 BGB: (“Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt”). Wer weiß schon, dass er sofort bremsen muß, wenn Bienen die Fahrbahn überqueren, weil er sonst den verfolgenden Imker überfahren könnte? Hier besteht ständige Lebensgefahr.

Verfolgende Imker*innen und volltrunkene Bräutigame: Vorschriftsmäßige Gefahrenabwehr ist vonnöten

Es müssen dringend abmarkierte Flugkorridore für Bienen mit Fluchthintergrund eingerichtet werden, und es fehlt eine durchgängige Warnbeschilderung “Achtung: Verfolgende Imker*innen”. Noch gefährlicher wird es schließlich beim massenhaft mißachteten § 1314 (2) BGB: (“Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand”). Wie viele Ehen sind schon durch diese Bestimmung ungültig geworden? Und wie viele Kinder müssen ein karges uneheliches Dasein fristen, nur weil man es bislang verabsäumt hat, in den Standesämtern endlich Alkoholkontrollen durchzuführen? Es gibt also noch sehr viel zu tun, bis sich der Ruch der Gesetzlosigkeit in Mö-Wa endlich verzogen hat und das Alltagsleben 100 Prozent vorschriftsgemäß abläuft. Deshalb wünschen wir den beiden Herren viel Erfolg bei ihrem aufopferungsvollen Bemühen und allzeit einen ruhigen Schlaf.

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