Schon seit 5 Jahren veröffentlicht der Freitagsanzeiger keine Leserbriefe mehr von mir. Ich hakte nach. Am 26. September 2019 schrieb mir der Redakteur Dirk Beutel:
“Sehr geehrter Herr Arndt, bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass der Freitags-Anzeiger, wie übrigens alle Zeitungen im Pressehaus Bintz Verlag, weiterhin keine Leserbriefe von Mandatsträgern veröffent-lichen werden. Uns als Redaktion liegt es fern, Ihre Meinung hinter dem Berg zu halten, allerdings stehen Ihnen andere Formen der Veröffentlichung zur Verfügung.”
Ich beschwerte mich “ganz oben”:
“Ein Leserbrief ist, wie die Bundeszentrale für Politische Bildung in ihren Heften mehrfach festgestellt hat, ein wesentliches Mittel der politischen Teilhabe. Und das wollen Sie ausgerechnet Mandatsträgern entziehen? Wenn das nicht verfassungs-widrig ist, dann können wir uns das ganze Gerede von der “freiheitlich-demokratischen Grundordnung” einschließlich ihrer teuren Verteidigung am Hindukusch und anderswo sparen.”
Und bekam von einem Herrn Axel Grysczyk zur Antwort:
“Herr Beutel und sein Vorgänger, Herr Keim, haben Sie bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass wir keine Mandatsträger in unserer Zeitung zu Wort kommen lassen. Dies ist eine Praxis, die auch für andere Titel unseres Verlagshauses gilt (z.B. Offenbach Post). Es mag sein, dass Sie das ungerecht finden, es ändert aber nichts an unserem Vorgehen. Für mich ist die Angelegenheit damit erledigt.”
Das heißt im Klartext: Wenn man ein politisches Mandat hat (ich wurde für die DKP / LinkeListe in den Magistrat gewählt), darf man seine Meinung nicht mehr in der Zeitung veröffentlichen. Dazu befragte Juristen halten es für ganz in Ordnung, wenn ein gewählter Volksvertreter der Opposition auf diese Weise “gebeutelt” und mundtot gemacht wird.
Nun denn: Diese Seite ist jetzt die “andere Form der Veröffentlichung”, die mir nach dem Zensurdiktat von Herrn Beutel alleine übrig bleibt. Sie ist allen jenen gewidmet, die mich ansprechen und fragen “Du host doch immer so scheene Läserbriefe geschriwwe – awwer mer liest gar nix mehr von Dir?”
Ich hoffe, dass es mir durch diese “andere Form der Veröffentlichung” gelingt, der Zensur des Herrn Beutel zu entgehen, und freue mich auf Kommentare und Kritik an meinen Beiträgen auf dieser Seite.
Zu der häufig gestellten Frage, ob der Beutel ein Sack ist, möchte ich mich auf juristischen Rat hin nicht äußern. Aber vielleicht beantwortet ja eine alte Dienstanweisung der Bundespost die Frage:
Kommentar zum §49 der Allg. Dienstanweisung (ADA) der ehemaligen Deutschen Bundespost:
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe »Wertsack«, »Wertbeutel«, »Versackbeutel« und »Wertpaketsack« vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften:
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk »Wertsack« eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk «versackt» darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit »Wertsack« bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.