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Die Coronoia in Mörfelden-Walldorf geht weiter:

Geheime Kabinettspolitik anstatt Teilnahme der Öffentlichkeit an umstrittenen Entscheidungen / Stadtverordnetenvorsteher beruft sich auf Anwaltsgutachten, um mit nichtöffentlichen Sitzungen die kommunale Demokratie zu umgehen.

“Das ist jetzt die Stunde der Exekutive”, erzählte am 27. April 2020 der Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, in einem Interview. Das ist wohl wahr.

Und es ist eine schlechte Stunde für die Demokratie.

Anstatt phantasievoll und kreativ zu denken und sich zu fragen, wie man in der
Kommunalpolitik trotz aller notwendigen Einschränkungen, trotz “social distancing”
und einer Vielzahl von Schutzmaßnahmen die Grundwerte demokratischer Teilhabe
der Bevölkerung sichern kann, besteht Stadtverordnetenvorsteher Werner Schmidt
auf größtmöglicher Einschränkung dieser Teilhabe. Dabei macht er sich, wie Dieter Hildebrandt einmal sagte, in jede Hose, die man ihm hinhält.

Diese gefährliche Mischung von Macht und Angst ist Gift für die Demokratie.

Nicht die Verteidigung des Geistes der Verfassung – auch und gerade in dieser Krise –
ist der Antrieb seines Handelns, sondern eine als “Fürsorgepflicht” getarnte Blockwart-
Mentaliät, die hackenschlagend exekutiert, was sie glaubt, für rechtens halten zu müssen.

Wenn er in einem Rundschreiben an die Stadtverordneten parlamentarische Debatten
als “stundenlange Redeschlachten” verächtlich macht und zynisch feststellt, dass
noch zu entscheiden sei, ob diese “mit oder ohne Mundschutz erfolgen” sollten, dann klingt
das Wort “Mundschutz” bei ihm unwillkürlich wie “Maulkorb”.

Er schaut nicht auf die Beispiele anderer Kommunen, in denen man mit den
Mitteln des Internets und anderen geistreichen Ideen versucht, die Bürgerrechte
auch in der Krise zu wahren und phantasievolle demokratische Lösungen für die
Teilhabe der Bevölkerung an der Arbeit der kommunalen Vertretungskörperschaften
zu finden. Er nimmt Zuflucht zu möglichst restriktiven Maßnahmen, zu
Nichtöffentlichkeit und Nichtveröffentlichung. Dabei bestimmt nicht der Geist der
Grundrechte sein Handeln, sondern die “Stellungnahme” einer Wiesbadener
Anwaltskanzlei, die ihm schon oft aus der Patsche geholfen hat, wenn es galt,
umstrittene Beschlüsse gegen Widerstände durchzudrücken.

Aber diese auf den ersten Blick erkennbar mit heißer Nadel gestrickte, unter
Zeitdruck hastig abgetippte, und vom Absender noch nicht mal auf Tippfehler
geprüfte Stellungnahme der Kanzlei Schlempp gibt ihm gar nicht in allen
Punkten Recht, sondern stellt bei genauem Lesen durchaus in Frage, ob seine
Maßnahmen durch den §51a HGO wirklich gedeckt sind.

Trotzdem zieht er das zur Begründung dafür heran, dass nur die allerengste
Auslegung dieses “Ermächtigungsparagraphen” möglich sei.

Dieses Verhalten ist unhaltbar.

Im Artikel 147 (1) der Hessischen Landesverfassung heißt es: “Widerstand gegen
verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht”.

Dieser Widerstand ist das Gebot der Stunde

Published inAllgemein